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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Go To Marek – Marek Minar e.U., Viktorgasse 17/17, 1040 Wien (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

1.4 Insbesondere gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur dann als vereinbart, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Eine bloße Bezugnahme oder Übermittlung durch den Auftraggeber genügt hierfür nicht.

 


 

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus einem schriftlich angenommenen Angebot, Vertrag oder Leistungsdokument des Dienstleisters.

2.2 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber sowie schriftliche Bestätigung durch den Dienstleister zustande. Die Schriftform ist durch digitale oder handschriftliche Unterschrift gewahrt.

2.3 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet. Etwaige im Rahmen der Leistungserbringung entstehende Konzepte, Strategien, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse stellen kein geschuldetes Werk im rechtlichen Sinne dar.

2.4 Ein Werkvertrag wird nur nach gesonderter, kostenpflichtiger Requirements-Analyse, detaillierter Leistungsbeschreibung, Projektplanung und Kostenschätzung ausdrücklich vereinbart.

2.5 Der Dienstleister agiert als ein Berater. Er schuldet keine laufende Content-Erstellung, Kampagnensteuerung oder operative Kundenkommunikationsumsetzung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und eigenen Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereitzustellen und umzusetzen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.7 Leistungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe schriftlich Einwände erhebt.

 


 

3. Gewährleistung und Mängelansprüche

3.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Dienstleister haftet ausschließlich für die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach dem Stand der Branche.

3.2 Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung von nachweisbaren Mängeln, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters beruhen.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Beanstandungen der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.

3.4 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Dienstleister die betroffene Leistung, soweit möglich und wirtschaftlich zumutbar, nachbessern.

3.5 Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 


 

4. Korrekturschleifen und Änderungswünsche

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife enthalten.

4.2 Der Aufwand für diese Korrekturschleife ist auf maximal 10 % des vereinbarten Budgetvolumens begrenzt.

4.3 Übersteigt der Mehraufwand diese Grenze, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistung abzuschließen oder eine gesonderte Beauftragung anzubieten.

4.4 Entsteht Mehraufwand aufgrund unklarer, geänderter oder erst im Verlauf konkretisierter Anforderungen des Auftraggebers, ist der Dienstleister berechtigt, einen fachlich funktionalen Output nach den eigenen Best Practices zu liefern, sofern die hierfür verbleibenden vereinbarten Stunden ausreichen und der Auftraggeber diesem Vorgehen zustimmt, auch wenn dieser Output nicht sämtliche individualisierten Erwartungen des Auftraggebers erfüllt.

In solchen Fällen können einvernehmlich insbesondere folgende Vorgehensweisen vereinbart werden:

  1. zusätzliche Beauftragung von Maßnahmen, die zur vollständigen Erreichung des gewünschten Zustands erforderlich sind;

  2. Fortführung der Leistungserbringung entsprechend den geänderten oder konkretisierten Anforderungen des Auftraggebers bis zum Verbrauch der vereinbarten Stunden; oder

  3. Abschluss der Leistungserbringung und Betrachtung der Leistung als vertragsgemäß erbracht, ohne weitere Arbeiten am ursprünglichen Leistungsgegenstand.

 


 

5. Termine, Fristen und Deadlines

5.1 Angegebene Zeitpläne, Meilensteine, Deadlines oder Fertigstellungstermine dienen ausschließlich der Orientierung und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass sämtliche vom Auftraggeber geschuldeten Mitwirkungsleistungen, Informationen, Inhalte, Freigaben und Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität erbracht werden.

5.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungen, technische Abhängigkeiten von Drittanbietern oder höhere Gewalt entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung von vereinbarten Fristen.

5.4 Bei Retainer- und Stunden- bzw. Budget-Paketvereinbarungen bestehen keine fixen Liefer- oder Fertigstellungstermine. Die Leistungserbringung erfolgt laufend nach gemeinsamer Priorisierung und Kapazität.

5.5 Schadenersatzansprüche aufgrund von Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters vorliegt.

 


 

6. Haftung

6.1 Die Leistungen des Dienstleisters stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung oder Cybersecurity-Beratung dar.

6.2 Entscheidungen über rechtliche, datenschutzrechtliche, regulatorische oder sicherheitsrelevante Maßnahmen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

6.3 Der Dienstleister haftet nicht für Verstöße gegen Datenschutz-, Compliance- oder Sicherheitsvorschriften, die sich aus der Nutzung von Systemen, Prozessen oder Empfehlungen im Unternehmen des Auftraggebers ergeben, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters zurückzuführen sind.

6.4 Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für

  • Sicherheitslücken,
  • Cyberangriffe,
  • Fehlkonfigurationen von Software oder Systemen,
  • Datenverluste oder
  • bewusste Risikoentscheidungen des Auftraggebers.

6.5 Die Haftung des Dienstleisters ist – soweit gesetzlich zulässig – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf den anteiligen Netto-Auftragswert derjenigen Leistungen begrenzt, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist.

6.6 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus der Umsetzung von Empfehlungen entstehen, sofern die Umsetzung durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte erfolgt.

 


 

7. Fremdleistungen und Subunternehmer

7.1 Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Der Einsatz solcher Dritter erfolgt nur, nachdem der Auftraggeber hierüber informiert wurde und dem Einsatz zugestimmt hat.

7.2 Für Leistungen Dritter, die im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers erfolgen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

7.3 Der Dienstleister kann dem Auftraggeber Dritte (z. B. Freelancer, Agenturen oder sonstige Spezialisten) empfehlen und mit diesen im Rahmen des Projekts zusammenarbeiten. In diesen Fällen kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande.

7.4 Für Leistungen, Handlungen oder Unterlassungen solcher Dritter, mit denen der Auftraggeber einen eigenen Vertrag abschließt, übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Dienstleister die Zusammenarbeit fachlich begleitet, koordiniert oder inhaltlich abstimmt.

 


 

8. Software, Tools und Drittplattformen

8.1 Der Dienstleister tritt bei Softwarelösungen (z. B. HubSpot) ausschließlich als Berater, Implementierungspartner oder Vermittler auf.

8.2 Der Vertrag über den Erwerb und die Nutzung von Softwarelösungen wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter der Software abgeschlossen. Der Dienstleister wird hierbei nicht Vertragspartner.
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Änderungen, Sicherheitsaspekte oder Fehler von Drittsoftware.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter einzuhalten und sicherzustellen, dass die Nutzung der Software seinen eigenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Änderungen, Einschränkungen oder Kosten, die durch den Drittanbieter verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.3 Zur Visualisierung und Dokumentation können Tools wie Miro eingesetzt werden. Ein dauerhafter, kostenloser Zugriff auf bereitgestellte Boards ist nicht geschuldet.
Der Dienstleister behält sich vor, den Zugriff auf Drittplattformen (z. B. Miro) nach Projektende zu beenden oder einzuschränken.
Änderungen der Geschäftsbedingungen, Preise, Funktionen oder Zugriffsmöglichkeiten von Dritt-Tools liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, Inhalte rechtzeitig zu sichern oder zu übertragen. Erforderliche Zusatzmaßnahmen, insbesondere zur Wiederherstellung der Funktionalität, zur erneuten Zurverfügungstellung von Inhalten oder zum Übertragen von Daten in andere Systeme, sind gesondert zu vergüten.

8.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen des Projekts bereitgestellte Vorlagen, Tools (z. B. Miro-Boards) oder Dokumentationen ausschließlich für interne Zwecke auch nach Projektende weiter zu nutzen. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters unzulässig.

8.5 Wird der Dienstleister in kundeneigene Tools eingeladen, übernimmt er keine Verantwortung für deren Konfiguration, Sicherheit oder Compliance.

 


 

9. Konzepte, Vorleistungen und Ideenschutz

9.1 Sämtliche Konzepte, Strategien, Visualisierungen und Ideen bleiben geistiges Eigentum des Dienstleisters.

9.2 Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder wirtschaftliche Verwertung dieser Inhalte außerhalb eines abgeschlossenen Vertrags ist unzulässig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters sowie einer gesonderten Vergütung.

9.3 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Dienstleister dem Auftraggeber eine einfache, nicht-exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Strategien, Dokumentationen) für dessen interne Geschäftsprozesse ein.

9.4 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder wirtschaftliche Verwertung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Eine vollständige Übertragung der Urheber- oder Nutzungsrechte ist nur gegen gesonderte Vergütung möglich und muss ausdrücklich vereinbart werden.

9.5 Sofern der Dienstleister auf Wunsch des potenziellen Auftraggebers vor Abschluss eines Vertrags Konzepte, Strategien, Analysen, Visualisierungen oder sonstige inhaltliche Ausarbeitungen erstellt oder präsentiert, handelt es sich dabei um kostenintensive Vorleistungen.

9.6 Durch die Beauftragung oder Einladung zur Erstellung solcher Vorleistungen kommt ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, auf das diese AGB sinngemäß Anwendung finden.

9.7 Sämtliche im Rahmen dieser Vorleistungen präsentierten Inhalte, Ideen und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters weder genutzt, vervielfältigt, weitergegeben noch wirtschaftlich verwertet werden.

9.8 Kommt es nach der Präsentation oder Übermittlung der Vorleistungen zu keinem Vertragsabschluss, ist jede Nutzung der Inhalte unzulässig. Erfolgt dennoch eine Nutzung, gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart.

9.9 Kostenfreie Erstgespräche, in denen keine konkreten Konzepte oder Ausarbeitungen über allgemeine Erläuterungen hinaus übergeben werden, sind hiervon ausgenommen.

 


 

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Die Vergütung der Leistungen des Dienstleisters richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

10.2 Die Abrechnung der Beratungszeit erfolgt in 30-Minuten-Einheiten. Alle an einem Tag erbrachten Beratungsleistungen werden summiert und auf volle 30-Minuten-Einheiten aufgerundet. Die Erfassung der Zeiten erfolgt nachträglich, basierend auf der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung.

10.3 Für sämtliche Fragen der Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Zahlungsfristen sowie der Folgen von Zahlungsverzug gelten ergänzend die Allgemeinen Zahlungsbedingungen (AZB) des Dienstleisters in ihrer jeweils gültigen Fassung.

10.4 Die AZB sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber.

 


 

11. Datenschutz und Datenverarbeitung

11.1 Der Dienstleister kann im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhalten. Die Verarbeitung solcher Daten erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

11.2. Sofern im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt, werden die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

11.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

11.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben und übermittelt wurden. Der Dienstleister haftet nicht für Datenschutzverstöße, die auf fehlerhafte, unvollständige oder unrechtmäßig erhobene Daten des Auftraggebers zurückzuführen sind.

 


 

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, technische Informationen sowie Kundendaten, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden.

12.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie für fünf Jahre nach deren Beendigung.

12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen

  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
  • die nachträglich ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
  • die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder
  • die unabhängig vom Dienstleister entwickelt wurden.

12.4 Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

 


 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand ist Wien, Österreich.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.