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Allgemeine Zahlungsbedingungen (AZB)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Zahlungsbedingungen (AZB) regeln die Vergütung sowie die Zahlungsabwicklung für Leistungen von Go To Marek – Marek Minar e.U. (nachfolgend „Dienstleister“) gegenüber dem Auftraggeber.

Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Dienstleisters und gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 


 

2. Preise

Alle Preise verstehen sich als Endpreise.

Der Dienstleister wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG an. Daher wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Sollte der Dienstleister künftig nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen, versteht sich die vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

 


 

3. Rechnungsstellung

Der Dienstleister ist berechtigt,

  • Anzahlungen zu verlangen,

  • Leistungen im Voraus abzurechnen,

  • Zwischenrechnungen zu stellen, sowie

  • Leistungen nach Abschluss einzelner Projektphasen zu verrechnen.

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail übermittelt. Elektronische Rechnungen gelten als zugegangen, sobald sie an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wurden.

 


 

4. Zahlungsstruktur

 

4.1 Stunden- & Budget-Pakete

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung für Stunden- und Budget-Pakete in zwei Teilzahlungen:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,

  • 50 % bei Verbrauch der Hälfte der Stunden oder des Budgets, spätestens jedoch 3 Monate nach Auftragserteilung.

Die zweite Teilzahlung wird unabhängig davon fällig, ob der Auftraggeber die Stunden oder das Budget innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen hat.

 


 

4.2 Retainer-Leistungen

Bei Retainer-Vereinbarungen erfolgt die Abrechnung der Raten monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

Die jeweiligen Raten werden unabhängig davon fällig, ob die vereinbarten monatlichen Stunden- oder Budget-Kontingente innerhalb der jeweiligen Raten-Zeiträume genutzt wurden.

 


 

4.3 Thematische Leistungspakete

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung für thematische Leistungspakete in zwei Teilzahlungen:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,

  • 50 % bei Vollbringung der vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch 3 Monate nach Auftragserteilung.

Die zweite Teilzahlung wird unabhängig davon fällig, ob die vereinbarte Leistung vollständig ausgeschöpft wurde.

 


 

4.4 Andere Leistungen

Abweichende Vergütungsmodelle oder Zahlungsmodalitäten können im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell vereinbart werden.

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart oder nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz verrechnet.

 


 

5. Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 


 

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß österreichischem Unternehmensrecht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.

 


 

7. Aussetzung von Leistungen

Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt,

  • laufende Leistungen auszusetzen,

  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder

  • bestehende Vereinbarungen aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.

Die Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bleibt davon unberührt.

 


 

8. Nutzungsrechte

Sofern Leistungen des Dienstleisters urheberrechtlich geschützte Inhalte, Konzepte, Strategien, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse enthalten, gehen entsprechende Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung auf den Auftraggeber über.

 


 

9. Projektverzögerungen durch den Auftraggeber

Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere aufgrund fehlender Mitwirkung, ausbleibender Freigaben, nicht bereitgestellter Inhalte oder Zugänge, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.

Der Dienstleister ist berechtigt, vereinbarte Leistungen entsprechend dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan abzurechnen.

Dauert eine solche Verzögerung länger als 30 Tage an, ist der Dienstleister berechtigt, das Projekt neu zu terminieren oder zusätzliche Aufwände gesondert zu verrechnen.

 


 

10. Vorzeitige Beendigung von Projekten

Beendet der Auftraggeber ein Projekt oder eine vereinbarte Leistung vorzeitig, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits eingeplante Projektkapazitäten zu vergüten.

 


 

11. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Dienstleisters mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer diese wurden vom Dienstleister schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.